Klaus Hammel und Rainer Thesen
Zweierlei Recht – Zweierlei Urteil. Die ungleiche Ahnung von Kriegsverbrechen
SW10014 |
Osning Verlag (Dez. 2015) |
392 Seiten, Festeinband farbig, geb. |
Bis zum heutigen Tag werden wir mit dem Thema deutscher Kriegsverbrechen konfrontiert. Dabei wird eine besondere Schuld Deutschlands festgestellt, die auch bei politischen Entscheidungen berücksichtigt werden muss.
Hierzu stellen die Autoren fest:
- Es geht stets nur um Kriegsverbrechen der Deutschen. Kriegsverbrechen anderer Länder bleiben unangesprochen und gelten als erledigt.
- Bei den Schuldbekenntnissen an Denkstätten „deutscher Massaker“ werden die auslösenden Ursachen, die Ermordung deutscher Soldaten durch Partisanen, ebenso verschwiegen wie die damals geltenden völkerrechtlichen Bestimmungen.
- Völlig falsch ist die zur Begründung der Strafverfolgung bis in unsere Tage vorgebrachte Behauptung, es habe nach dem Krieg keine angemessene Strafverfolgung in Deutschland gegeben. Eine umfangreiche Strafverfolgung erfolgte sowohl durch die Alliierten als auch durch die deutsche Justiz.
- Die Kriegsverbrechen der Westalliierten beim Krieg in Italien (1943-45) und beim Vormarsch nach Deutschland wurden bisher allgemein verschwiegen. Auch hat es so gut wie keine Strafverfolgung gegeben.
- Bei der Frage einer „besonderen Schuld der Deutschen“ kann nicht unberücksichtigt bleiben, dass es bei den Kriegen nach 1945 im erheblichen Maß Kriegsverbrechen durch westliche Staaten begangen wurden, ohne dass daraus eine allgemeine Schuld abgeleitet wird. Deutschland wird so einem Sonder-Modus unterworfen.
Die Autoren:
Klaus Hammel: Jg. 1939, Oberst a.D., Offizier der Fallschirmtruppe, Generalstabsoffizier, Verfasser zahlreicher militärgeschichtlicher Schriften und Studien, Leiter von über 50 kriegsgeschichtlichen Exkursionen mit internationalen Teilnehmern aus verschiedenen Ländern, Verfasser des Grundlagenwerks „Der Krieg in Italien 1943-45“
Rainer Thesen: Jg. 1946, Oberst d. R., Studium der Rechts- und Staatswissenschaften an der LMU München, Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der juristischen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg, seit 1976 Rechtsanwalt, Verteidiger im Scheungraber-Prozess am LG München I, Publikationen in Fachzeitschriften und im eigenen Internet-Blog.