Kritische Anmerkungen zur neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts betr. den »ethnischen Volksbegriff«

Das Bundesverfassungsgericht entwickelt in seiner neueren Rechtsprechung ein atomistisches, die Existenz eines Volkes leugnendes Menschenbild. Damit paßt sich Karlsruhe auf juristischer Ebene einer seit Jahrzehnten herrschenden Politik an, deren wesentliches Kennzeichen es ist, die Rechte des einzelnen gegen die Rechte der Gemeinschaft künstlich in Stellung zu bringen, was am Ende zu einer Auflösung aller Strukturen und Institutionen führt, in denen der Mensch Halt finden konnte (Ehe, Familie, Stamm, Volk usw.). Diese Rechtsprechung ist indes weder mit Entstehungsgeschichte, Geist und Buchstabe des Grundgesetzes noch mit der bisherigen Judikatur des Bundesverfassungsgerichts, noch mit einer über Jahrzehnte hinweg geltenden Gesetzeslage in der BRD in Übereinstimmung zu bringen.

Thor v. Waldstein zeigt Grundlinien auf und geißelt derzeitige Entwicklungen mit den Kenntnissen eines Mannes vom Fach.

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